Mit der aktualisierten S3-Leitlinie der DGPPN „Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“ (DGPPN, 2026) liegt eine umfassend überarbeitete Handlungsempfehlung für Deutschland, Österreich und die Schweiz vor. Ihr zentrales Anliegen ist klar: Zwangsmaßnahmen sollen nach Möglichkeit verhindert und ausschließlich als ultima ratio eingesetzt werden. Grundlage hierfür bilden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, klinische Erfahrung sowie ethische und rechtliche Prinzipien.
Im Vergleich zur Leitlinie aus dem Jahr 2018 wurden zahlreiche Empfehlungen weiterentwickelt. Erstmals wurde die Leitlinie gemeinsam für Deutschland, Österreich und die Schweiz erstellt. Neu hinzugekommen sind unter anderem evidenzbasierte Empfehlungen zu offenen Stationskonzepten und zur Ethikberatung sowie ein eigenes Kapitel über die Möglichkeiten und Grenzen der Psychiatrie bei der Prävention von Gewalt in der Gesellschaft. Darüber hinaus wurden die Empfehlungen zur Krisen- und Vorausplanung sowie zu strukturierten Nachbesprechungen nach aggressiven Vorfällen und Zwangsmaßnahmen auf Basis aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse weiter präzisiert.
Besonders deutlich macht die Leitlinie, dass die nachhaltige Reduktion von Zwang nicht durch einzelne Interventionen, sondern nur durch das Zusammenspiel vieler Faktoren gelingt. Hierzu zählen eine tragfähige therapeutische Beziehung, frühzeitige Deeskalation, offene und unterstützende Behandlungsstrukturen, die aktive Einbindung von Patient*innen und Angehörigen, individuelle Krisenpläne, regelmäßige Schulungen sowie Ethikberatungen und ein kontinuierliches Qualitätsmanagement.
Einen hohen Stellenwert nimmt auch die strukturierte Einschätzung von Aggressionsrisiken ein. So empfiehlt die Leitlinie den routinemäßigen Einsatz der Brøset Violence Checklist (BVC) in der Akutpsychiatrie und in Notaufnahmen, um Risikosituationen frühzeitig zu erkennen und präventiv deeskalierend handeln zu können. Gleichzeitig wird ausdrücklich betont, dass solche Instrumente niemals alleinige Grundlage für restriktive Maßnahmen sein dürfen.
Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt ist die Durchführung freiheitsentziehender Maßnahmen selbst. Die Leitlinie fordert bei mechanischen Fixierungen eine kontinuierliche persönliche 1:1-Betreuung und empfiehlt diese auch bei Isolierungen. Dabei soll es sich ausdrücklich nicht um eine reine Überwachung handeln, sondern um eine therapeutische Begleitung, die den persönlichen Kontakt aufrechterhält, die betroffene Person in der Krisensituation unterstützt und eine fortlaufende Prüfung ermöglicht, ob die Zwangsmaßnahme bereits beendet werden kann. Gerade für Österreich besitzt diese Empfehlung besondere Bedeutung, da eine kontinuierliche therapeutische 1:1-Betreuung während mechanischer Fixierungen bislang nicht flächendeckend als gelebter Qualitätsstandard etabliert ist. Die Leitlinie setzt hier einen wichtigen fachlichen Maßstab für eine patient*innenorientierte und leitliniengerechte Versorgung.
Dabei orientiert sich die Leitlinie konsequent an den Grundprinzipien Menschenwürde, Selbstbestimmung und Verhältnismäßigkeit und greift internationale Entwicklungen wie die UN-Behindertenrechtskonvention auf. Sie verdeutlicht, dass eine nachhaltige Reduktion von Zwang nur durch das Zusammenspiel einer wertschätzenden Behandlungskultur, geeigneter Organisationsstrukturen und evidenzbasierter Präventions- und Handlungsstrategien gelingen kann.
Die zentrale Botschaft der neuen S3-Leitlinie lautet: Zwangsmaßnahmen werden nicht erst in der akuten Krise reduziert – sie werden durch eine hochwertige, evidenzbasierte und beziehungsorientierte psychiatrische Versorgung möglichst verhindert.
Download Langfassung: S3-Leitlinie Verhinderung von Zwang – Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen
